BMW sieht das Bedienkonzept von Tesla kritisch und will die Straße nicht als Versuchsfeld für autonomes Fahren nutzen.
Nach Ansicht von Weber sei BMW unerreicht, was Bedienbarkeit und Leistungsfähigkeit des digitalen Teils des Autos angehe. Auf die vorsichtige Nachfrage der Zeitung, was damit gemeint sei, antwortete Weber: „Die Straße ist kein Versuchsfeld, auch nicht fürs automatisierte Fahren. Unsere Autos verursachen keinen Unfall, nur weil der Fahrer den Scheibenwischer betätigen will“.
Dabei spielt Weber auf einen Unfall bei Regen auf einer Bundesstraße an: Ein Tesla-Autofahrer wollte das Intervall des Scheibenwischers über den Bildschirm ändern und wurde dadurch abgelenkt. Die Verstellung über den Bildschirm erfordere zu viel Aufmerksamkeit, urteilte das Gericht. Demnach falle der Touchscreen zur Fahrzeugbedienung unter die Kategorie elektronisches Gerät – und damit unter den Handyparagrafen § 23 StVO.