Das Bundeskabinett hat das Schnellladegesetz beschlossen, mit dem die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten geschaffen wird.
Um Scheuers Vorgabe zu verwirklichen, ist ein flächendeckender Ausbau der Schnellladeinfrastruktur notwendig. In den europaweiten Ausschreibungen, die auf Basis des SchnellLG folgen sollen, werden aus diesem Grund attraktive und weniger attraktive Standorte zu sogenannten Losen gebündelt. Damit will der Bund die Rosinenpickerei verhindern – will ein Betreiber einen oder mehrere attraktive Standorte an beispielsweise Autobahnen oder wichtigen Ausfallstraßen in Großstädten bauen, muss er dafür auch Ladestandorte an weniger frequentierten Stellen errichten.
Zu diesem Gebietslosen gibt es nun eine genauere Angabe: Bisher war von „mindestens zehn“ Losen die Rede (wie auch in der aktuellen Fassung des Entwurfs), in der Mitteilung gibt das Ministerium nun an, dass die Ausschreibung „voraussichtlich in 10 bis 15 Losen“ erfolgen soll. Dabei werden auch Bietergemeinschaften erlaubt, damit auch kleine und mittlere Unternehmen an dem Verfahren beteiligt werden können