Elektromobilität: Kommt der Rechtsanspruch auf die private Ladestation?

Interessante Diskussion in den letzten Tagen in den sozialen Medien über den Sinn oder Unsinn eines Rechtsanspruches auf eine private Ladestation für Elektrofahrzeuge, insbesondere in Mietshäusern.

Während der Aufbau öffentlicher und halböffentlicher Ladeinfrastruktur trotz verschiedener Probleme in Deutschland endlich anläuft, ist der Zugang zu privaten Lademöglichkeiten für viele ein Problem – zu Hause, beim Arbeitgeber oder auch auf einem Hotelparkplatz. Insbesondere Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer haben derzeit keine rechtliche Handhabe, um eine eigene private Ladestation an ihrem Stellplatz zu installieren. Der Zugang zu privater Ladeinfrastruktur ist aber ein entscheidender Faktor bei der Überlegung, sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Eigentumsverhältnisse auf Grundstücken mit mehreren (Wohn-) Eigentümern. Für Elektromobilisten beginnen die Rechtsfragen häufig in der Gemeinschaftstiefgarage eines Mehrfamilienhauses, weil zur Installation einer Ladeeinrichtung üblicherweise die Zustimmung aller Miteigentümer gebraucht wird.

Hier setzt die Gesetzesinitiative mit dem Kürzel WEG-E an: Sie sieht eine Anpassung des Paragrafen 22 Abs. 1 WEG vor. Demnach soll künftig nicht mehr die Zustimmung aller für den Einbau einer Ladeeinrichtung gebraucht werden. Dies gilt, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht und die Installation keine übergroße Veränderung der Wohnanlage nach sich zieht. Am IKEM sehen wir das ähnlich und haben eine Änderung des Paragrafen bereits 2014 vorgeschlagen (Inhaltsübersicht; Volltext online nicht verfügbar).

Den nun vorgelegten Entwurf halten wir ebenso wie seine voraussichtliche Verankerung im Koalitionsvertrag grundsätzlich für richtig. Allerdings haben wir einen anderen Ansatzpunkt gewählt und in die Diskussion um WEG-E eingebracht. Das hat einen Grund: Wird das WEG-E nämlich wie vorgeschlagen angenommen, könnte zwar der nachträgliche Einbau einer Ladestation wesentlich einfacher werden, allerdings sieht die neue Vorschrift keinerlei Begrenzungen vor. Theoretisch könnte es so zu einem technischen Wildwuchs kommen, der die Hausanschlüsse an ihre Grenzen bringt. Daher sind wir dafür, ein Lastenmanagement von vornherein mitzudenken.

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Quelle: www.golem.de